Forderungsanmeldung aller Mitarbeiter der Druck- und Pressehaus Naumann GmbH & Co. KG 


Liebe Kolleg:innen,

wie in meiner E-Mail letzten Donnertag erwähnt, wurden alle Gläubiger, so auch wir Mitarbeitenden und unsere Lieferanten, entsprechend angeschrieben. Dabei handelt es sich um ein obligatorisches und gesetzliches Vorgehen im Rahmen der Eigenverwaltung.

Dieses Schreiben bezieht sich auf mögliche Forderungen, die vor dem 18.03.2025 hätten anfallen können. Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie offene Forderungen haben könnten, dann schicken Sie mir doch bitte bis zum 01.07.2025 eine kurze E-Mail bzgl. der entsprechenden Forderungen. Ich würde mich dann um die Weiterleitung entsprechend kümmern. Sofern Sie keine Forderungen Ihrerseits bestehen, dürfen Sie dieses Schreiben als gegenstandslos ansehen.

Da der dem oben genannten Schreiben beigefügte Gerichtsbeschluss zu Irritationen bei Einzelnen von Ihnen geführt hat, möchten wir hiermit nochmal klarstellen, dass Ihre Löhne und Gehälter auch weiterhin gesichert sind!

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne selbstverständlich jederzeit zu Verfügung.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Druck- und Pressehaus
Naumann GmbH & Co. KG


i.A. Sabrina Eckert
Leiterin Personal

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