Lohnrelevante FAQs zum Schutzschirmverfahren


Was passiert mit zusätzlichen Sozialleistungen wie der vermögenswirksamen Leistung (VWL)?

Die vermögenswirksame Leistung wird direkt an die Versicherung überwiesen und wie gewohnt weitergeführt.

Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge (BAV)?

Die betriebliche Altersvorsorge (BAV) bleibt unverändert. Sie wird wie bisher fortgeführt und behandelt. Alle bestehenden Regelungen und Vereinbarungen gelten weiterhin.

Wie wird das Presseversorgungswerk gehandhabt?

Der Arbeitgeberanteil zum Presseversorgungswerk wird weiterhin gezahlt. Der persönliche Anteil muss jedoch, wie bei freiwillig gesetzlich Versicherten, selbst abgeführt werden.

Wie werden Nacht- und Sonntagszuschläge sowie andere Zuschläge behandelt?

Diese Zuschläge werden weiterhin regulär ausgezahlt, also wie gewohnt und unverändert.

Was passiert mit Überstunden und Resturlaubstagen?

Überstunden und Resturlaubstage werden entweder ausbezahlt oder durch Freizeitausgleich abgegolten – wie es bisher der Fall war. Auch die allgemeinen Urlaubsansprüche werden entsprechend behandelt.

Wie wird die Abwicklung für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Mitarbeitende erfolgen? Müssen die Krankenkassen informiert werden?

Die betroffene Mitarbeitergruppe wird noch einmal separat informiert. Weitere Schritte werden entsprechend mitgeteilt.

Wird das Jobrad-Programm fortgeführt?

Das JobRad-Programm wird nicht nur weiterhin angeboten, sondern die bestehenden JobRad-Verträge werden weiter bedient und die Leasingraten gezahlt.

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